Am 1. Mai 2007 wird in der Schweiz eine neue Schall- und Laserverordnung in Kraft gesetzt. Diese Verordnung gilt auch für Jugendarbeitende, welche Konzerte und Discos veranstalten. Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, riskiert eine Busse und gefährdet die Gesundheit seines Publikums.
Die Bässe wummern, das Publikum gerät in Ekstase, der junge DJ ist ganz in seinem Element. Die Party im Jugendhaus ist auf ihrem Höhepunkt. Da taucht ein Herr mittleren Alters mit Freizeithemd und Schnauzbart auf und verlangt den Veranstalter des Events zu sprechen. "Wirtschaftspolizei Hugentobler. Sie haben gegen die Schall- und Laserverodnung verstossen. Leider sind wir gezwungen, gegen sie Anzeige zu erstatten."
Wer ein Konzert oder eine Disco veranstaltet, hat nicht nur seine Nachbarschaft vor unzulässiger Lärmbelästigung zu schützen, sondern auch sein Publikum vor Hörschäden. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Die Kenntnis der entsprechenden Gesetzesbestimmung ist für Jugendarbeiterinnen und Jugenarbeiter wichtig. Denn in vielen Fällen sind sie als Veranstalter eines Anlasses haftbar.
Wichtige Punkte:
Empfehlenswert ist es, die Soundanlage an einem Anlass von einem professionellen Vermieter betreiben zu lassen. Dieser ist vom Veranstalter (idealerweise schriftlich!) zu verpflichten, regelmässig die dB-Werte zu messen und die Schallverordnung einzuhalten. Vorsicht ist bei jungen Hobby-DJs geboten! Diese kennen oft weder die Gesetze noch haben sie die technischen Geräte für die Dezibelmessung im Griff.
Wer eine eigene Discoanlage in einem festen Raum hat, dem ist ein sog. Limiter zu empfehlen. Dieses technische Gerät muss aber unbedingt von einer Fachperson eingestellt werden und ist so zu verstauen, dass der DJ nicht daran herumschrauben kann.
Ja und wer kriegt nun die Busse, wenn an einer Schülerdisco mit jungen DJs und einer eigenen Soundanlage von der Wirtschaftspolizei ein zu hoher Dezibelwert gemessen wird? Ganz klar der/die Jugendarbeiter/in als Veranstalter. Eine Busse ist aber noch die kostengünstigere Variante. Richtig teuer wird es, falls ein Jugendlicher einen Hörschaden erleidet und die Krankenkasse sich ihr Geld zurückholen will...
Deshalb: Im Zweifelsfall nicht zu laut! Auch wenn die Jugendlichen immer wieder quengeln, der Sound müsse mehr einfahren.
Schweizerische Verordnung über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen.
(Schall- und Laserverordnung, SLV)
vom 28. Februar 2007
[Download] (488K)
Suva-Kampagne: Safer-Sound.
viele Infos z.B. auch zu Messgeräten und Limitern
[suva.ch/.../...safer_sound.htm]